Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht gliedert sich in vier Unterkategorien und beschreibt die rechtlichen Aspekte des Straßenverkehrs.

Im Internationalen Straßenverkehrsrecht beschreibt “Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße” (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Straßenverkehrsordnungsrecht: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die aufgrund von § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 16. November 1970; BGBl. I 1970, S. 1565) im Aufgabenbereich des Bundesministers für Verkehr erlassen wurde. Änderungen an der StVO bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert.

Das Straßenverkehrsstrafrecht beeinhaltet rechtliche Sanktionen gegenüber Falschfahrern, Fahrerflucht, Autoschiebung oder der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Im Straßenverkehrszuordnungsrecht sind mit Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen Regelungen, beispielsweise das Fahrerlaubnisrecht sowie die Ausstellung von Kfz-Kennzeichen nach Staat, festgelegt.


Birgit Hoja
Rechtsanwältin

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(Auszug des Artikels zum Straßenverkehrsrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Auflistung der beteiligten Autoren.)