Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.
Das Mietrecht in Deutschland ist insbesondere geregelt durch
* die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB).
Spezielle Regelungen gelten für Mietverträge über Wohnraum (siehe §§ 549 ff. BGB), insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau, etwa
* das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
* die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO)
* die Neubaumietenverordnung (NMV)
* das Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG).
Seit dem 1. Januar 2002 gilt für preisgebundenen Wohnraum das Wohnraumförderungsgesetz (BGBl I 2001, 2376). Die vorgenannten Vorschriften des preisgebundenen Wohnraums können jedoch aufgrund von Übergangsvorschriften Anwendung finden.
Das für sog. freifinanzierte Wohnungen geltende Miethöhegesetz mit detaillierten Vorschriften bei einer Mieterhöhung ist durch das Mietrechtsreform-Gesetz (in Kraft getreten zum 1. September 2001) in das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 557 ff. BGB integriert worden.
Birgit Hoja
Rechtsanwältin
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(Auszug des Artikels zum Mietrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Auflistung der beteiligten Autoren.)