Rechtsanwälte

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu Rechtsanwältin Birgit Hoja:

Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen und Universität Wien.
Referendariat am Landgericht Stuttgart.
Fachanwältin für Familienrecht.

Mitgliedschaften

Deutscher AnwaltVerein (DAV), AnwaltVerein Stuttgart e.V. (SAV), FORUM Junge Anwaltschaft, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Kooperationsanwälte

Unter anderem in Stuttgart, Tübingen und Esslingen.

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Familienrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.

Weiterhin enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.

Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.

Rechtsanwältin Birgit Hoja hat in Familienangelegenheiten bereits über 400 Fälle bearbeitet und verfügt daher auf diesem Rechtsgebiet über besondere Erfahrung.


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(Auszug des Artikels zum Familienrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Auflistung der beteiligten Autoren.)

Strafrecht

Das Strafrecht ist Rechtsgüterschutz durch Einwirkung auf menschliches Verhalten. Die Strafnormen sollen die Menschen von Handlungen abhalten, die fremde Rechtsgüter schädigen, und sie sollen die Menschen zu einem rechtskonformen Verhalten bestimmen (Verhaltensnormen, Bestimmungsnormen). Es ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind.

Art und Höhe der Sanktionen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie; meist sind jedoch für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen. Kapitalverbrechen wie Mord sind in einigen Staaten mit der Todesstrafe bedroht. Durch den internationalen Menschenrechtsschutz wird die Todesstrafe allerdings immer mehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.

Im weitesten Sinn zählen zum Strafrecht alle Normen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen (materielles Strafrecht) und in welchem Verfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) über einen Menschen die Rechtsfolge Strafe zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugsrecht) ist.

Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz).

Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).


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(Auszug des Artikels zum Strafrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Auflistung der beteiligten Autoren.)

Erbrecht

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Das Erbrecht ist in Art. 14 GG ausdrücklich garantiert. Es ist jedoch im Grundgesetz nur aus traditionellen Gründen wie in der Weimarer Reichsverfassung erwähnt. Der Inhalt und die Schranken des Erbrechts bestimmen sich nach den einfach-rechtlichen Vorschriften. Grundrechtlich gesichert sind die Testierfreiheit, die auch durch die Privatautonomie gedeckt wird, und das Erbrecht der Verwandten.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Titel des fünften (und letzten) Buches „Erbrecht“. Die Bedeutung des Erbrechts hat zugenommen und wird in Zukunft erheblich zunehmen.


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(Auszug des Artikels zum Erbrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Auflistung der beteiligten Autoren.)

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen.

Das Mietrecht in Deutschland ist insbesondere geregelt durch

* die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB).

Spezielle Regelungen gelten für Mietverträge über Wohnraum (siehe §§ 549 ff. BGB), insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau, etwa

* das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
* die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO)
* die Neubaumietenverordnung (NMV)
* das Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG).

Seit dem 1. Januar 2002 gilt für preisgebundenen Wohnraum das Wohnraumförderungsgesetz (BGBl I 2001, 2376). Die vorgenannten Vorschriften des preisgebundenen Wohnraums können jedoch aufgrund von Übergangsvorschriften Anwendung finden.

Das für sog. freifinanzierte Wohnungen geltende Miethöhegesetz mit detaillierten Vorschriften bei einer Mieterhöhung ist durch das Mietrechtsreform-Gesetz (in Kraft getreten zum 1. September 2001) in das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 557 ff. BGB integriert worden.


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(Auszug des Artikels zum Mietrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Auflistung der beteiligten Autoren.)

Zivilrecht

Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft synonym zum Privatrecht verwendet, bezeichnen aber genau genommen nur einen Teil desselben.

Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem öffentlichen Recht, wozu auch das Strafrecht zählt (zur genauen Abgrenzung siehe Ausführungen unter Öffentliches Recht). Es sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten).

Diese Freiheit kann durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist aber unabhängig davon für das Privatrecht prägend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt.


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(Auszug des Artikels zum Zivilrecht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Entsprechend der GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Auflistung der beteiligten Autoren.)

Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht gliedert sich in vier Unterkategorien und beschreibt die rechtlichen Aspekte des Straßenverkehrs.

Im Internationalen Straßenverkehrsrecht beschreibt “Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße” (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Straßenverkehrsordnungsrecht: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung, die aufgrund von § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (vom 16. November 1970; BGBl. I 1970, S. 1565) im Aufgabenbereich des Bundesministers für Verkehr erlassen wurde. Änderungen an der StVO bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung werden die Regeln für sämtliche Teilnehmer am Straßenverkehr klassifiziert.

Das Straßenverkehrsstrafrecht beeinhaltet rechtliche Sanktionen gegenüber Falschfahrern, Fahrerflucht, Autoschiebung oder der Gefährdung des Straßenverkehrs.

Im Straßenverkehrszuordnungsrecht sind mit Kraftfahrzeugen in Zusammenhang stehen Regelungen, beispielsweise das Fahrerlaubnisrecht sowie die Ausstellung von Kfz-Kennzeichen nach Staat, festgelegt.


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Arbeitsrecht

Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.

Im bürgerlichen Recht ist das Arbeitsrecht kein eigenes Rechtsfach, sondern speist sich aus Einzelgesetzen und Bestimmungen des öffentlichen, des Privat- und des Strafrechts. Der Begriff hat sich insbesondere mit der Arbeiterbewegung des beginnenden 20. Jahrhunderts entwickelt.

In Deutschland gab es zweimal Versuche, das Arbeitsrecht durch ein allumfassendes, übergreifendes Gesetz zu regeln, allerdings aus diametral entgegengesetzten Gründen:

1. im Nationalsozialismus mit dem “Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit” vom 20. Januar 1934, das die Grundlagen eines neuen Gemeinschaftsrechts aller schaffenden Deutschen bilden sollte, das von den Grundsätzen “des Führertums, der Leistung und den Idealen von Treue, Kameradschaft und Ehre getragen würde”;

2. in der DDR mit dem “Gesetzbuch der Arbeit” (GBA) von 1961 und seit 1. Januar 1978 mit dem “Arbeitsgesetzbuch” (AGB), das als Teil des einheitlichen sozialistischen Rechts der DDR verstanden wurde.

Nach dem Ersten Weltkrieg war der Begriff des internationalen Arbeitsrechts entstanden. Der Versailler Vertrag betraf im Teil 13 den Arbeitsschutz. Artikel 157 der Reichsverfassung Deutschlands verlangte die Schaffung eines einheitlichen deutschen Arbeitsrechts, Artikel 182 enthielt die Verpflichtung des Deutschen Reiches zu einer zwischenstaatlichen Regelung der Arbeitsrechtsverhältnisse.


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Fachanwalt Familienrecht

Bei dem Titel eines Fachanwalts für Familienrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht wurde durch die 1. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer 1. Sitzung vom 7. – 9. September 1995 eingeführt.

Inhaltlich wird der Titel durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert.

Es sind dies das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft (§ 12 Nr. 1 FAO), das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht (§ 12 Nr. 2 FAO), das internationale Privatrecht im Familienrecht (§ 12 Nr. 3 FAO) und die Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung (§ 12 Nr. 4 FAO).

Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Familienrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.

Rechtsanwältin Birgit Hoja hat in Familienangelegenheiten bereits über 400 Fälle bearbeitet und verfügt daher auf diesem Rechtsgebiet über besondere Erfahrung.


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Rechtsanwalt Stuttgart – Sindelfingen

Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz von Rechtsanwältin Birgit Hoja. Als Rechtsanwältin, die Privatpersonen, Handwerker, Freiberufler und mittelständische Unternehmen aller Art sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich vertritt, lege ich besonderen Wert auf die persönliche Betreuung und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten.

Neben der schwerpunktmäßigen Arbeit als Fachanwältin auf dem Gebiet des Familienrechts helfe ich Ihnen gerne bei Problemen rund um die auf der rechten Spalte aufgelisteten Rechtsgebiete.

Die enge Zusammenarbeit mit meinen Kooperationsanwälten ermöglicht es auch, Rechtsangelegenheiten schnell in die richtigen Hände zu geben, um so eine bestmögliche Vertretung für Sie sicherzustellen.

Als Mandant werden Sie jederzeit über die Entwicklung in Ihrer Rechtssache auf dem Laufenden gehalten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mich für ein erstes Beratungsgespräch kontaktieren. Die dazu nötige Telefonnummer oder Email-Adresse finden Sie auf jeder Seite von kanzlei-hoja.de.